SICHERHEITSREGELN

HIER EINIGE SICHERHEITSREGELN (Auszug aus Vorschriften für Skiläufer in sitzender Position, ausgearbeitet vom französischen Verband des Behindertensports)

- Jeder Skiläufer in sitzender Position muss sich in Begleitung eines gesunden Skiläufers befinden, der ihm wenn nötig, Hilfe leisten kann.
- Bei Ankunft in der Station, muss sich die Begleitperson über Zugang zu den für den Behinderten erreichbaren Pisten und Einrichtungen in Kenntnis setzen.
- Am Schlepplift muss die Begleitperson dem sitzenden Skiläufer vorangehen um sich neben dem Sicherheitsschalter aufzustellen und somit für eine sichere Ankunft zu sorgen.
- Auf den Pisten muss die Begleitperson dem Skiläufer in allen Situationen behilflich sein.
- Die Schutzvorrichtung muss während dem Aufstieg mit dem Sessellift heruntergezogen werden.
- Dem Benutzer von nicht offiziell zugelassenem Material kann der Zugang zur Station eventuell verwehrt werden.
- Dem Skiläufer in sitzender Position wird dringend geraten einen Helm zu tragen.
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